Allgemeine Geschäftsbedingungen
Party-Miet-Service Weimer
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Party- Miet- Service Weimer im Folgenden PMSW genannt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen PMSW und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht PMSW hiermit ausdrücklich.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an PMSW erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Vertragsabschluss (Mietartikel)
Verträge zwischen PMSW und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch PMSW zustande. Angebote sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von PMSW und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
PMSW verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von PMSW erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt oder eine Anzahlung tätigt. PMSW bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
2. Miete
Es gelten ausschließlich die aktuellen Mietpreise von PMSW! Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit („ Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“). Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von 3 Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Feiertage werden nicht berechnet. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände am Lager von PMSW berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten. Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der Öffnungszeiten von PMSW, verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit, d.h. 3 Tage, wobei Feiertage nicht mitgerechnet werden. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von PMSW. PMSW ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person/Firma vorzulegen. Preisänderungen sind vorbehalten. Bitte informieren Sie sich zu den Konditionen.
3. Transport-Anlieferung
Der Transport wird separat nach Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Soweit PMSW Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von PMSW ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, werden die Mietartikel am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, die Mietartikel für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern. Der Aufbau der Mietartikel bedarf der expliziten Beauftragung und ist ausdrücklich nicht in den Mietpreisen enthalten, soweit dies nicht explizit aufgeführt ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW von bis zu 7,5 Tonnen befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Schäden am Gelände oder an Gebäuden. Sollte der Mieter Schäden an den zu vermieteten Artikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.
4. Selbstabholung
Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.
„Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist.
Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.“
Kostenpflichtige Zusatzleistungen: Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten.
5. Zahlungsbedingungen (Miete)
Der Gesamtrechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort zu begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld und Überweisung. Bei Neukunden kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtrechnungsbetrages gefordert werden wie auch eine Kaution erhoben werden kann, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.
– Bis 28 Tage vor Veranstaltung: 25% Stornokosten
– Bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
– < 14 Tage vor Veranstaltung: 75% Stornokosten
Für Ware welche extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft werden, können innerhalb eines Vertrages gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden und 100% in Rechnung gestellt werden.
Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist PMSW berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.
6. Haftung (Miete)
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an PMSW. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert. Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden!
Der Mieter haftet bei Schäden die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
Bei Starkwind müssen die Zelte gegen Beschädigungen geschützt oder notfalls abgebaut werden!
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von PMSW aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.
8. Kündigung des Mietvertrags
PMSW ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn PMSW entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.
9. Farbabweichungen
Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und/oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.
10. Reinigung der Mietartikel
Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und ohne Essensreste zurückgegeben werden, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können. Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten. Textilien, wie z.B. Hussen, müssen stets trocken zurückgegeben werden.
11. Vertragsabschluss
Verträge zwischen PMSW und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch PMSW zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von PMSW und/ oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. PMSW verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
12. Preise
Alle Preise sind zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die MwSt. wird einzeln ausgewiesen
und ist extra gekennzeichnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von PMSW. PMSW ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person/Firma vorzulegen.
13. Zahlungen
PMSW ist berechtigt jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
14. Rücktritt
Für den Fall, dass der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen storniert, ist dieser Rücktritt vom Kaufvertrag nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und PMSW an einem Werktag zugeht.
Im Falle des wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Auftraggeber zur Zahlung folgender Stornogebühren verpflichtet:
– Rücktritt bis zu 28 Kalendertagen vor Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Preises
– Rücktritt 27 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
– Rücktritt 14 bis 2 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises
– Rücktritt 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises
15. Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PMSW als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die PMSW für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
16. Haftung
Die Haftung von PMSW gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des einfachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch PMSW herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen PMSW und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von PMSW grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot von der PMSW mit erhöhtem Risiko kann PMSW die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. PMSW verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken ab sicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der PMSW als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. PMSW übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze, soweit sie eventuelle Schäden nicht zu vertreten hat. Insoweit stellt der Auftraggeber PMSW von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von PMSW gegenüber erhoben werden.
PMSW haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
17. Gewährleistung
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch PMSW begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen an PMSW unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen PMSW nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind (Infrastruktur wie Strom, fließend Wasser, etc.). Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen (Schanklizenz, GEMA, etc.) einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt PMSW von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag
Hannover. Der Auftraggeber kann PMSW unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Hannover verklagen.
Stand: 01/2019